Auf nicht weniger als sechs Millionen Wärmepumpen beläuft sich der Ausbaubedarf in Deutschland. Die jetzt angekündigte EEG-Novelle könnte ihr Übriges dazu tun. Eine Beschleunigung des Ausbaus darf man hier erwarten.
Bundesregierung beschließt Abschaffung der EEG-Umlage
Oft wurden Versprechungen nicht eingehalten. Das Statement der Ampelkoalition zur damals versprochenen Abschaffung der EEG-Umlage wurde daher sehr erfreut aufgenommen. Die notwendigen Schritte, mit der die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 abgeschafft werden soll, wurden jetzt eingeleitet. Der Strompreis fällt für nicht privilegierte Kunden um satte 3,723 Cent pro Kilowattstunde. Endverwender sparen sogar 4,43 Cent je Kilowattstunde. Auf bis zu 190 Euro beläuft sich die Ersparnis bei einem Haushalt mit 3.500 kWh Stromverbrauch. Damit sollen Stromkunden vor allem schnell und direkt profitieren. Eine gesetzliche Absicherung der Senkung der Strompreise für Letztverbraucher zur zweiten Jahreshälfte 2022 wird ebenfalls angestrebt. Die Bundesregierung hat dafür einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Wenn Energie für Verbraucher günstiger werden soll, kann dies nur durch die EEG-Novelle geschehen.
Jahresverbrauch | Einsparung pro Jahr für privilegierte Kunden |
Einsparung pro Jahr für Endverwender |
Einsparung für einen 1-Personen-Haushalt |
---|---|---|
1.250 kWh | 46,54 Euro | 55,38 Euro |
1.500 kWh | 55,85 Euro | 66,45 Euro |
1.750 kWh | 65,15 Euro | 77,53 Euro |
2.000 kWh | 74,46 Euro | 88,60 Euro |
2.250 kWh | 83,77 Euro | 99,68 Euro | Einsparung für einen 2-Personen-Haushalt |
2.500 kWh | 93,08 Euro | 110,75 Euro |
2.750 kWh | 102,38 Euro | 121,83 Euro |
3.000 kWh | 111,69 Euro | 132,90 Euro |
3.250 kWh | 121,00 Euro | 143,98 Euro |
3.500 kWh | 130,31 Euro | 155,05 Euro | Einsparung für einen 3-Personen-Haushalt (Familie) |
3.750 kWh | 139,61 Euro | 166,13 Euro |
4.000 kWh | 148,92 Euro | 177,20 Euro |
4.250 kWh | 158,23 Euro | 188,28 Euro |
4.500 kWh | 167,54 Euro | 199,35 Euro |
4.750 kWh | 176,84 Euro | 210,43 Euro |
5.000 kWh | 186,15 Euro | 221,50 Euro |
Verbrauchern macht der Strommarkt derzeit Angst
Verbraucher werden sich mit dauerhaft höheren Kosten für Energie abfinden müssen, wenn der Strompreis das bisherige Niveau weiter hält oder sogar noch weiter ansteigt. Die Verbraucher werden machtlos die Preiserhöhungen schlucken müssen, da die Versorger ihre steigenden Gestehungskosten weiterreichen.
Erneuerbare Energiequellen sollen ab dem Jahr 2035 nahezu den gesamten Strom in Deutschland liefern. Um künftig den Strombedarf aus erneuerbaren Energiequellen zu decken, war die EEG-Novelle nötig. Das aktuell geltende EEG 2021 sieht hingegen vor, dass der Bruttostromverbrauch bis 2030 zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden kann. Und die Stromerzeugung ohne Treibhausgase bleibt dem Jahr 2050 vorbehalten. So aber hat sich Deutschland gemeinsam mit Großbritannien und den USA zu einer klimaneutralen Stromversorgung bis 2035 committed.
Das bringt die EEG-Novelle
Mit der EEG 2023 sollen bereits bis 2035 erneuerbare Energien die Stromversorgung in Deutschland sicherstellen. Und erneuerbare Energien sollen bis 2030 immerhin 80% des Bruttostrombedarfs liefern. Dies soll durch eine Anhebung der Ausbaupfade und Ausschreibemengen für Solar- und Windenergieanlagen möglich werden. Man beendet nun die EEG-Förderung sowie Umlagen für Direktbelieferungen und Eigenverbräuche.
Die Nutzung erneuerbarer Energien liegt seit der EEG-Novelle im öffentlichen Interesse und ist auch für die öffentliche Sicherheit relevant. Mit gesonderten Gesetzgebungsverfahren sollen Hemmnisse im Ausbau der Windenergie zu Lande aus dem Weg geräumt werden. Bürgerenergiegesellschaften, die Wind- und Solarprojekte umsetzen wollen, müssen sich nicht mehr an Ausschreibungen beteiligen. Das soll dafür sorgen, dass die entsprechenden Vorgänge unbürokratischer abgehandelt werden können.
Mit der Förderung der Biomasse und dort vor allem bei den Spitzenlastkraftwerken setzt man einen weiteren Akzent. So soll Bioenergie gezielt eingesetzt werden, um einen größeren Beitrag als bisher zur Stromversorgung zu leisten.
Wichtig ist auch, dass die neue Verordnung vorsieht, dass Anlagenkombinationen aus einer wasserstoffbasierten Stromspeicherung vor Ort und erneuerbaren Energien eine Förderung erhalten sollen. So will man einen Test ermöglichen für die Speicherung von Energie in Wasserstoff und für die Rückverstromung der im Wasserstoff gespeicherten Energie. Bereits für 2022 ist der Erlass der zugehörigen Verordnung vorgesehen.
Die „Besondere Ausgleichsregelung“ wird dann an die Beihilfeleitlinien für Klima, Umwelt und Energie angepasst. Diese wird ab jetzt nur noch für die Offshore-Netzumlage und für die KWKG-Umlage benötigt. Im Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) wird sie künftig aufgehen.